Ausschreibung

Art:

Volkstriathlon
Einzel und Staffel
10. Triathlon Oschersleben

Der Veranstaltungsort:

Freibad Oschersleben
Breitscheidstraße 105
39387 Oschersleben

10.08.2023 (Samstag)
Einchecken: 14.30 Uhr
Beginn: 16.30 Uhr, Gruppenstart mit Zeitabständen

Startzeiten

10.08.2023 (Samstag)
Einchecken: 14.30 Uhr
Beginn: 16.30 Uhr, Gruppenstart mit Zeitabständen

Check-In (Regionalliga): …

Check-In (Landesliga): …

Check-Out (Regionalliga): …

Check-Out (Landesliga): …

Wettkampfstart (Regionalliga): …

Wettkampfstart (Landesliga): …

Teilnehmer:

Teilnehmen können alle Sportbegeisterte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und bereit sind sich der Herausforderung zu stellen.

Das Limit liegt bei 399 Teilnehmern im Einzel und bei 96 Teams in der Staffel. Also meldet euch schnellstmöglich an und sichert euch euren Startplatz.

Wettkampfordnung:

Die Veranstaltung unterliegt der Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstaltungsordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) sowie der Rechts- und Verfahrensordnung und Disziplinarordnung.

Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmenden ist verboten.
Ein Teilnehmender, der nicht deutlich genug zu erkennen gibt, diese Bestimmungen einzuhalten, ist
mit Zeitstrafe ggf. der Disqualifikation zu bestrafen.

Wertungen:

Alle Sportler, die einen Startpass haben, werden auch in der Landesliga Wertung des TVSA eingetragen. Alle Wertungen sind später auf der Homepage des TVSA einsehbar.

Streckenlängen:

Schwimmen 500 m, Radfahren 31 km*, Laufen 5,5 km

*±10% aufgrund örtlicher Gegebenheiten – zu beachten ist die SpO

Hinweise:
Der Schwimmstart erfolgt im Wasser. Die Angabe der eigenen 500 m Schwimmleistung bei der Anmeldung dient der Zusammenstellung von homogenen Startgruppen. Beim Schwimmen ist die gestellte Badekappe zu tragen. Jeder Teilnehmer muss beim Radfahren einen Helm tragen! Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind unbedingt zu beachten. Die Startnummer ist beim Laufen auf jeden Fall auf der Brust und beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen.

Der sportliche Leiter:

Steffen Drabe
email: info (at) triathlon-oschersleben.de

Der Verein:

SV Turbine Krottorf e.V., Abt. Triathlon

Schirmherrschaft:

Stadt Oschersleben

Der Veranstalter:

SPORT Drabe
Steffen Drabe
Hermann-Duncker-Straße 15 B,
39387 Oschersleben

Mail: info (at) triathlon-oschersleben.de

Tel: 03949 500068,
Mobil: 0171 8548825

Durchführung:

Jeder Teilnehmer muss die einzelnen Disziplinen in der Reihenfolge in der Reihenfolge Schwimmen, Radfahren und Laufen absolvieren.

Der Wettbewerb wird ohne Unterbrechung durchgeführt. Sieger ist derjenige mit der besten Gesamtzeit. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, die für die Teilnehmenden nicht Lebensgefährlich ist. Bei einer Staffel müssen mindestens zwei Teilnehmer an den Start gehen. Es dürfen von einem Teilnehmer 2 Strecken nacheinander absolviert werden. Der Chip zur Zeitmessung fungiert in diesem Fall als „Staffelstab“.

Die Siegerehrung findet direkt nach der Auswertung des Offiziellen Ergebnis statt

Wichtig:

Trotz Abgesperrter Strecke gelten für alle Teilnehmer die Regeln der StVO. Aufgrund örtlicher Gegebenheiten, kann es auf der Strecke zu Verengungen der Fahrbahn kommen, trotzdem gilt ein Rechtsfahrgebot.

Parkplätze

Am Schwimmbad Oschersleben vorhanden

Umkleidemöglichkeiten, WC und Duschen:

Umkleide- und Duschmöglichkeiten am Schwimmbad Oschersleben

Verpflegung / Erste Hilfe:

An den Versorgungsstellen auf der Strecke und am Ziel.

Genehmigung:

Haftungsausschluss:

Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmende ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Für diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung.

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